Über uns


 

88

Jahre Tradition

453

Mitglieder

350

Wohnungen


 

Genossenschaft

Die Kreisbaugenossenschaft Rottweil blickt auf eine 88-jährige Tradition zurück. Sie wurde im August 1935 als ein gemeinnütziges Unternehmen gegründet und mit der Maßgabe anerkannt, dass ihr Einzugsbereich im Einvernehmen mit der Oberndorfer Wohnungsbau GmbH, der Schramberger Wohnungsbau GmbH und der Schwenninger Wohnungsbau AG geregelt wird. Sie konnte deshalb von Anfang an schwerpunktmäßig nur im Raum Rottweil mit den umliegenden Gemeinden und anfangs der 50er Jahre auch noch in Oberndorf a.N. tätig werden. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.

Als erstes größeres Projekt entstand Ende der 30er Jahre die Siedlung Auf der Brücke in Rottweil. Die Mitgliederzahl stieg bis 1939 auf 102 an. Während des 2. Weltkriegs und danach bis zur Währungsreform 1948 ruhte jede Bautätigkeit. In der folgenden Aufbruchstimmung konnte sich die Kreisbaugenossenschaft als damals noch gemeinnütziges Unternehmen bei der Errichtung zahlreicher Bauten bewähren. Mit Hilfe der von Bund und Land aufgestellten Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau war der Weg frei für den Bau von Eigenheimen und Mietwohnungen.

In den achtziger Jahren verlangsamte sich die Bautätigkeit als Folge der eingetretenen Sättigung des Wohnungsbedarfs. Seit dieser Zeit liegt der Schwerpunkt der Wohnungspolitik der Kreisbaugenossenschaft in der Pflege und Unterhaltung des Wohnungsbestands. Dennoch wurde der Neubau von Mietwohnungen nicht gänzlich außer Acht gelassen, wie das zuletzt 2008 erstellte Wohngebäude an der Lindenstraße zeigt.

Mit dem Wegfall der Gemeinnützigkeit Ende 1989 entfielen die mit dem Gesetz verbundenen Einschränkungen der Geschäftstätigkeit. Die Kreisbaugenossenschaft Rottweil blieb trotzdem dem genossenschaftlichen Gedanken verbunden und optierte zu einer reinen Vermietungsgenossenschaft.

Heute zählt die Kreisbaugenossenschaft Rottweil 440 Mitglieder. Sie sind das Fundament unserer starken Gemeinschaft. Die Kreisbaugenossenschaft Rottweil deckt mit ihren 350 Wohnungen in den Städten Rottweil und Oberndorf a.N. sowie in den Gemeinden Deißlingen, Dunningen und Zimmern o.R. einen wichtigen Marktanteil ab, von dem nicht nur einkommensschwächere Mieter profitieren. Mutig arbeiten wir an zukunftsfähigen Lösungen und sichern dabei den Fortbestand unserer Genossenschaft.

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft in der Kreisbaugenossenschaft Rottweil ist Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Sie wird vor Vertragsabschluss begründet. Aktuell ist eine Mitgliedschaft bei uns nur im Zuge einer Wohnungsanmietung möglich. Je nach Höhe der Kaltmiete ist eine satzungsgemäße Anzahl an Mitgliedsanteilen zu erwerben. Im Gegenzug profitiert das Mitglied vom lebenslangen Nutzungsrecht einer Genossenschaftswohnung.

Mitglieder erwerben mit Zeichnung der Geschäftsanteile ein Mitbestimmungsrecht. Sie können im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung Auskunft verlangen, Einsicht in die Niederschriften und Beschlüsse der Mitgliederversammlung nehmen, sowie ihr Stimmrecht über die Beschlussvorlagen der Tagesordnung an der Mitgliederversammlung ausüben.

Mit Ihrem Geschäftsanteil sind Sie am Erfolg der Kreisbaugenossenschaft Rottweil beteiligt. Sie erhalten eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angemessene Dividende, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.

Organe

Organe der Kreisbaugenossenschaft Rottweil

Eine eingetragene Genossenschaft muss immer drei Organe haben, den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung. Diese sind verpflichtet, die Kosten des Unternehmens nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung leistungsbezogen auszurichten.

Das Leitungsorgan ist der Vorstand; der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ, die Mitgliederversammlung kann als Parlament der Genossenschaft (Legislative) eingestuft werden.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er wird für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

Aufsichtsratsvorsitzender:
Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Landrat, Rottweil

Aufsichtsratsmitglieder:
Ralf Ulbrich, Bürgermeister, Deißlingen (stellvertretender Vorsitzender)
Emil Maser, Bürgermeister a. D., Zimmern o. R.
Karola Heinz, Architektin/Ortsbaummeisterin, Dunningen
Christoph Ranzinger, Geschäftsführer ENRW, Rottweil

Vorstand

Der Vorstand einer Genossenschaft besteht aus mindestens zwei Personen und leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf die Dauer von sechs Jahren bestellt und repräsentiert die Genossenschaft nach außen und innen.

Zum Vorstand wurden bestellt:
Matthäus Reiser, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Rottweil, Rottweil
Lothar Kopf, Dipl. Verwaltungswirt (FH), Oberndorf

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Organ, in dem die Mitglieder gemeinsam über die grundsätzlichen Angelegenheiten Ihrer Genossenschaft entscheiden.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter Mitgliedschaft.

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Schramberger Straße 15, 78628 Rottweil
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